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Liebe Hundefreunde,
die hammerhundefreunde haben sich ,was die Spaziergänge betrifft ,dem Hundetreff - Hamm angeschlossen. Eine tolle Truppe, die sich 14täglich an verschiedenen  Orten in Hamm trifft, um nicht nur den Hunden soziale Kontakte zu ermöglichen. Wir möchten Sie herzlich einladen sich anzuschließen. Sie werden sehen, es lohnt sich! Entspannung für Mensch und Hund. Genügend Bilder können Sie sich unter dem Menüpunkt Hundetreff ansehen.


Liebe Hundefreunde!
Der Tag findet auf dem großen Gelände des Brauhofes Wilshaus statt.
Wir werden Sie in den nächsten Wochen weiter über den Vorbereitungs- und Planungsstand informieren.
Dafür ist eine Extraseite entstanden, die immer auf dem aktuellsten Stand gehalten wird:
www.hammerhundetag.de
Schön wäre es, wenn Sie sich beteiligen würden, denn es zeichnet sich eine riesige Beteiligung ab.
Wir können jeden tatkräftigen Helfer gebrauchen, in welcher Form auch immer. Es soll ein schöner und unvergesslicher Tag werden. Hier können Sie sich melden:
info@hammerhundetag.de


§
Ständiges Bellen§
Wer Hunde hält, muss dafür sorgen, dass andere durch deren Bellen nicht unerträglich gestört werden. Unternimmt der Halter nichts, obwohl die Hunde ständig unzumutbaren Lärm machen, können die Hunde weggenommen werden. Dies geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen (AZ: 1 B 215/09) vom 3. September 2009 hervor.
Sandra S. hat ein großes Gartengrundstück mit einer darauf liegenden Gaststätte. In der Nacht wird der Besitz von zwei Dobermännern bewacht. Die Hunde werden auf dem Hinterhof des Grundstücks gehalten und sollen mögliche Einbrecher abschrecken. Allerdings bellen sie auch bei jedem ganz normalen Fußgänger, der den angrenzenden Weg entlang kommt. Das wollen die Besitzer des benachbarten Einfamilienhauses nicht hinnehmen. Sie fühlen sich in ihrer Nachtruhe durch die bellenden Hunde gestört. Obwohl die zuständige Behörde das Halten der Hunde verbietet, ändert sich nichts. Zwei Jahre später werden die Tiere deshalb von der Behörde eingezogen.
Dagegen wehrte sich Frau S. vor Gericht. Doch das Oberverwaltungsgericht Bremen war nicht auf ihrer Seite. Wer Hunde hält, muss dafür sorgen, dass andere durch deren Bellen nicht unverträglich gestört werden. Unternimmt der Halter nichts gegen wiederholt unzumutbaren Lärm, dann können die Hunde auch eingezogen werden. Nach dem Bremer Ortsgesetz seien Tiere ausdrücklich so zu halten, dass andere Personen durch die Geräusche nicht unzumutbar beeinträchtigt würden. Da keine Maßnahme zur Lärmreduzierung, die weniger weit in die Rechte des Hundehalters eingriff, abzusehen war, war die Sicherstellung der Hunde verhältnismäßig und rechtlich einwandfrei.




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§ Kein Leinenzwang für Hunde §
Ordnet eine Gemeinde oder Stadt in ihrer Satzung an, dass alle Hunde im gesamten
Gemeindegebiet ohne zeitliche Ausnahme grundsätzlich an der Leine zu führen sind,
so ist dieser generelle Leinenzwang unzulässig und unverhältnismäßig. Denn eine
artgerechte Tierhaltung ist kaum mehr möglich. Auch und gerade den Haltern von
kleinen und als ungefährlich eingestuften Hunden muss ein gewisser Freiraum
verbleiben. Ein genereller Leinenzwang ist daher nur rechtens, wenn solchen Tieren
Flächen zur Verfügung gestellt werden, wo diese frei laufen können.
AZ.: 5 Ss Owi 1125/00
kostenlos anrufen
Service von
stadtbranchenbuch.com

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...bis zum 18 September 2010 / 10:00 Uhr
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